AGB’s + Jugendschutz
Ihr wisst wie man sich benimmt! Dennoch, hier noch einmal die AGB` s.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einlass nur mit gültigem Festivalbändchen!
Camping: Ist nur in Kombination mit einem Weekend- Ticket möglich! NUR CAMPEN IST NICHT MÖGLICH.
Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der Einzelevents.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund der Lautstärke Hör- und Gesundheitsschäden möglich sind. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr. Um mögliche Konsequenzen vorzubeugen wird das Tragen von Gehörschutz empfohlen.
Schadensansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.
Das Mitbringen von Hieb- Stich und Schusswaffen sowie Pyrotechnik und Glas (z.B. Bierflaschen etc.) ist strengstens untersagt. ! (Bei Verstoß wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht & die Personen müssen das Gelände verlassen.)
Das Recht den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Eine Erstattung oder Entschädigung erfolgt bei vorliegen von wichtigen in Person des Besuchers liegenden, von diesen zu vertretenden Gründen nicht.
Bei Verlust des Festivalbändchens/ Einlassbändchens wird kein Ersatz geleistet.
Vertragliche Beziehung kommt durch den Erwerb des Festivalbändchens ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber des Festivalbändchens und dem Veranstalter zustande.
Der Erwerb des Festivalbändchens durch Besucher zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. (Bei Verstoß wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht & die Personen müssen das Gelände verlassen.)
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter etc.), behördliche Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein Anspruche auf Rückerstattung oder Schadenersatz, soweit dem Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden kann.
Alle Personen verpflichten sich auf dem ACFM- Festival, die Natur und die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann auf unserer Veranstaltung stets in den dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden. Zudem wird auf dem Campingplatz ein Platz gekennzeichnet sein, an dem Sie bei ihrer Abreise ihren Müllsack ablegen dürfen.
Der Campingplatz ist sauber zu verlassen. Grillen und offenes Feuer sind strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Verweis von dem Campinggelände. Das Mitbringen und benutzen von Aggregaten und großen Musikanlagen ist aufgrund des Lärmschutzes nicht erlaubt!
Das benutzen von Gasgrills ist untersagt. Kartuschenkocher sind zulässig, müssen aber vom Boden erhöht stehen.
Die Besucherin/ Besucher fährt und parkt sein Auto auf dem Festivalgelände, seinen Nebenplätzen und auf dem Campingplatz auf eigene Gefahr. Für Beschädigung und Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Das Parken und Zelten geschieht auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.
Das Hausrecht während der gesamten Veranstaltung wird von dem Veranstalter bzw. von diesen beauftragten Personen ausgeübt.
Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neusten Fassung sind zu beachten und einzuhalten. Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem Konzertgelände, den Nebenflächen sowie allen „ACFMF- Flächen“. Jeder Besucher ist verpflichtet, seinen Ausweis ständig bei sich zu tragen.
Das Mitbringen von Tieren auf die Konzertfläche und den Park/ Campingplatz ist grundsätzlich untersagt.
Bei Verstoß gegen gesetzliche (strafrechtliche) Regelungen und insbesondere gegen vorstehende Bestimmungen kann, ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadenersatz ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.
Der Veranstalter vereist darauf, dass es keine Campinggarantie mit dem Erwerb einer Eintrittskarte gibt. Sollte es z.B. aus Witterungsgründen nicht möglich sein, die Park- und Campingflächen zu befahren, sind diese Umstände von den Besuchern zu akzeptieren. Eine Erstattung des Tickets ist nicht möglich.
Bei Absage der Veranstaltung trägt die Käuferin/ der Käufer die erhobenen Gebühren, welche durch die Verkaufsstelle anfallen.
Auf einem Metal Festival von Metal Fans für Metal Fans bitten wir ausdrücklich darum nur Metal/ Rock Musik selbst abzuspielen.
Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.
Ein persönliches Wort:
Wir bitten darum durchgängig für saubere Verhältnisse, insbesondere auf den Park- und Campingflächen zu sorgen! Wir denken es kann sich jeder erklären was okay ist und was nicht, um ein cooles METAL Festival zu feiern! Denn… OHNE METAL MACHT ES KEINEN SPASS… und auch keinen Sinn! #DieWieseMussGrünSein
Auf dem Festivalgelände gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz
Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das Minderjährige Kind(unter 18 Jahren) zu sorgen. Detaillierte Vorgaben werden gesetzlich nicht getroffen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt am Festival. Wer noch keine 18 Jahre alt ist, aber trotzdem die gesamte Festivalzeit bleiben möchte, kann zusammen mit den Eltern kommen oder eine Erziehungsberechtige Begleitperson mitbringen. Die Eltern können die Erziehung und somit die Aufsichtspflicht für ihre Kinder für einen bestimmten Zeitraum auf eine volljährige Person übertragen.
Dafür ist ein Formular notwendig. Wichtig, die Jugendlichen müssen das von ihren Eltern und der erziehungsberechtigten Person ausgefüllt und unterschriebene Formular zusammen mit der Kopie des Ausweises der Eltern und dem eigenen Kinderausweis/Personalausweis immer bei sich tragen. Dies wird auf dem Festivalgelände Stichprobenartig kontrolliert.